
Bitte nutzen Sie zur Vorlage in den Restaurants und weiteren Betrieben nur die offizielle Bescheinigung (auf Ihrem mobilen Endgerät oder ausgedruckt).
Ab dem 30.6.2022 sind kostenlose und ermäßigte Bürgertests nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Mehr dazu finden Sie unten.
Standorte
Über weitere Anbieter von Corona-Schnelltests können Sie sich auf folgender Internetseite informieren: https://www.arztauskunft-niedersachsen.de.
Bitte geben Sie dort zunächst Ihre Postleitzahl an und wählen unter „Besonderheiten“ den „Corona-Schnelltest“ aus.
Häufige Fragen und Antworten
Es ist unproblematisch möglich, dass z.B. die Enkeltochter ihren Großvater anmeldet. Die Person, die zum Testen angemeldet wird, muss nicht die Person sein, die die Anmeldung vornimmt.
Es sollte sich bei der Person, die die Anmeldung vornimmt, aber um eine Vertrauensperson handeln. Denn die Daten und auch das Testergebnis sind sensible Daten, die über eine sichere SMS zugesandt werden. Uns ist daran gelegen, dass wir zügig testen und Menschen sich nur sehr kurz im Testzentrum aufhalten.
Haben Sie niemanden, der Ihnen helfen kann, sind folgende Rufnummern für Sie geschaltet:
Edewecht: Tel. 04405 939966 (montags bis freitags von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr)
Westerstede:
Praxis am Rechter: Tel. 04488 2495
Ammerland-Apotheke: Tel. 04488 84400
Ammerland-Klinik: Tel. 04488 500
Peter-Apotheke: Tel. 04488 1854
Wiefelstede:
Hauptstraße 47a (beim Ärztehaus, montags bis freitags von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr)
Rastede:
August-Brötje-Straße: Tel. 0152 24313084 (montags bis freitags von 7:00 Uhr – 19:00 Uhr, samstags von 9:00 – 13:00 Uhr)
– Personen unter 5 Jahren
– Schwangere Personen im 1. Trimenon
– Personen, die in den letzten 3 Monaten (rückblickend vom Tag der Testung) aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden konnten
– Personen, die sich in Quarantäne befinden und zum Freitesten verpflichtet sind
– Personen, die mit einer COVID-19 infizierten Person im selben Haushalt leben
– Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen gegenwärtig behandelt, betreut, gepflegt werden oder untergebracht sind:
Krankenhäuser,
Einrichtungen für ambulantes Operieren,
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern
vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
Dialyseeinrichtungen,
Tageskliniken,
Entbindungseinrichtungen,
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind (§23 IfSG Abs 3 Nummer 1 bis 7)
Voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen (§36 IfSG Abs 1 Nummer 2)
Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen mit
ambulanter Intensivpflege durch ambulante Pflegedienste (§23 Abs 3 Nummer 11)
Obdachlosenunterkünfte
Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbenden,
vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern (§36 IfSG Abs 1 Nummer 3 und 4)
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation (§51 Abs 1 SGB IX)
Stationäre Einrichtungen oder ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
– Personen, die eine in den folgenden Einrichtungen gegenwärtig behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Person besuchen wollen:
Krankenhäuser,
Einrichtungen für ambulantes Operieren,
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern
vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
Dialyseeinrichtungen,
Tageskliniken,
Entbindungseinrichtungen,
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind (§23 IfSG Abs 3 Nummer 1 bis 7)
Voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen (§36 IfSG Abs 1 Nummer 2)
Obdachlosenunterkünfte
Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbenden,
vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern (§36 IfSG Abs 1 Nummer 3 und 4)
Stationäre Einrichtungen oder ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
– Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig Pflegebedürftige (Personen mit Pflegegrad I
bis V) in häuslicher Umgebung pflegen (§14 und §19 SGB XI)
– Behinderte Personen, die im Rahmen des Persönlichen Budgets (§29 SGB IX) Personen beschäftigen sowie Personen, die bei Behinderten Personen im Rahmen des Persönlichen Budgets (§29 SGB IX) beschäftigt sind
– Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten 3 Monaten daran teilgenommen haben
– Personen, die ein „erhöhtes Risiko“ in der Corona-Warn-App angezeigt bekommen
– Personen, die am Tag der Testung,
o eine Veranstaltung in einem Innenraum (Kultur, Feier, Hochzeit, Party etc.) besuchen werden oder
o zu einer Person Kontakt haben werden, die über 60 Jahre alt ist oder aufgrund einer Vorerkrankung/Behinderung ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19 Krankheitsverlauf aufweist
Grundsätzlich gibt es beim Test keine Altersbeschränkung. Auch Kinder können getestet werden. Der Tester entscheidet, ob der Test durchgeführt wird.
In der Nikolai-Apotheke in Edewecht werden nur Personen ab 14 Jahre getestet. Minderjährige werden nur getestet, wenn Sie in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen. In Edewecht können Kinder und Jugendliche in der Kinderarztpraxis getestet werden (Tel. 04405 49919).
Lichtbildausweis (auch abgelaufen), Führerschein o.ä. Dokument zur Personenidentifizierung und den QR Code oder die persönliche Identifikationsnummer der Anmeldung. Sie brauchen den QR-Code nicht auszudrucken. Wir können ihn direkt von ihrem Smartphone scannen.
Bitte einen Mund-Nasen Schutz tragen (medizinische Maske oder FFP2).
Bitte vorher keine Mundspülung vornehmen und kein Nasenspray verwenden. Das könnte das Testergebnis verfälschen.
Nach dem Test erhält jeder Getestete innerhalb von ca. 30 Minuten das Testergebnis per SMS auf die in der Anmeldung angegebene Mobiltelefonnummer. In der Buchungsbestätigung, die per Mail nach Ihrer Terminbuchung gesendet wird, ist außerdem ein Link enthalten. Über diesen Link kann nach dem Test unter „Teilnahmebescheinigungen“ die PDF-Datei mit dem Testergebnis herunter geladen werden. In Ausnahmefällen kann auf den Ausdruck des Testergebnisses vor Ort gewartet werden.
Aktuelle Informationen zur Einreise ins Ausland sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu finden. Sollte ein PCR-Test erforderlich sein, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren Hausarzt oder an die jeweilige Fluggesellschaft.
Ja, wir verwenden hochwertige Schnelltests, der die Mindestkriterien zu Sensitivität und Spezifität vollständig erfüllt.
Pro Person muss eine Anmeldung für einen Test vorgenommen werden. Jede Person erhält per E-Mail einen QR Code, der im Testzentrum vorgezeigt werden muss.
Sollte das Ergebnis positiv sein, so begeben Sie sich bitte unmittelbar in Quarantäne und vereinbaren telefonisch bei Ihrem Hausarzt einen Termin zum PCR-Test. Am Wochenende ist die Notfallpraxis 116117 Ihr Ansprechpartner. Fragen an das Gesundheitsamt können Sie über die Corona Hotline: 04488 56-5700 stellen. Das Gesundheitsamt wird automatisch über das Testergebnis informiert.
Mehr dazu und ein Schaubild hier.
– Testzentrum Bad Zwischenahn (Kosmetikinstitut Hautfein & Fußzart)
– Testzentrum Bad Zwischenahn (Combi)
– Testzentrum Bad Zwischenahn (Karl-Jaspers-Klinik)
– Testzentrum Bad Zwischenahn (Explosives Testzentrum am Meer)
– Stadt Testzentrum Bad Zwischenahn (Stadt Testzentrum)
– Edewechter Testzentrum (Tip Top Edewecht)